Wollen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, kommt schnell die Frage nach dem Modell und der Antriebsart auf. Aktuell stehen Verbrenner, Elektroautos oder Hybrid-Modelle zur Verfügung. Aber auch als Arbeitnehmer können Sie sich Gedanken über das Thema machen. Doch was sind die Vorteile von Elektrofahrzeugen und wann lohnt sich ein Hybrid-Auto als Firmenwagen?
Reichweite
Denken Sie über die Anschaffung eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs als Firmenwagen nach, dann werden Sie womöglich über den Begriff der Reichweite gestolpert sein. Die Reichweite gibt an, welchen Weg ein E-Auto mit einer vollen Akkuladung zurücklegen kann. Im Durchschnitt liegt die Reichweite von Elektroautos bei ungefähr 350 km bis 500 km. Dann müssen sie aufgeladen werden, was aktuell vor allem in unbekannten Gebieten nicht immer ganz einfach ist. Tankstellen für Verbrenner sind häufiger anzutreffen als Ladestationen und Wallboxen für die elektrischen Wagen. Die Suche nach einer Ladestation und der lange Ladevorgang der Autos sind meist die Punkte, die für viele gegen ein E-Auto sprechen. Oft müssen Wallboxen zu Hause oder in der Nähe des Unternehmens installiert werden, um das Auto bequem nutzen zu können.
Anders gestaltet es sich hier mit einem Hybrid-Fahrzeug. Ein Hybrid-Auto besitzt genau wie ein E-Auto eine Batterie, aber darüber hinaus auch einen Benzintank, der genutzt werden kann, sobald die Batterie leer ist. Dies führt dazu, dass ein Hybrid eine höhere Reichweite hat als ein E-Fahrzeug und gut an die von Verbrennern rankommt.
Plug-In-Hybrid vs. Voll-Hybrid
Plug-In-Hybride müssen genau wie E-Autos an einer Ladestation aufgeladen werden. Wollen Sie umweltschonender fahren, das Auto aber nicht an einer Ladesäule laden, können Sie auch auf Voll-Hybride als Firmenwagen zurückgreifen. Hier wird beim Rollen und Bremsen Strom erzeugt und in einer Batterie gespeichert. Die Batterie wird hier nur unterstützend eingesetzt. Die Batterie wird quasi durch den Benzinmotor aufgeladen und muss nicht an einen externen Stecker angeschlossen werden – eine gute Möglichkeit, wenn keine Wallbox zur Verfügung steht. Beide Modelle erreichen eine hohe Reichweite und sind umweltschonender als ein Verbrenner.
Nachhaltigkeit
Wer auf elektrische Firmenwagen setzt, der tut der Umwelt etwas Gutes. Denn laut einer Studie verursachen E-Autos im gesamten Lebenszyklus deutlich weniger CO2 pro Fahrzeugkilometer. Bei einem Auto, das mit Benzin fährt, liegen die Emissionen bei 233 Gramm pro Fahrzeug-Kilometer und bei einem elektrischen Auto bei 162 Gramm. Diese Daten beruhen sowohl auf den Emissionen während der Produktion des Autos und der Wartung als auch auf den Emissionen, die während des Betriebs freigesetzt werden.
Neben den Vorteilen für die Umwelt ergeben sich auch welche für den Betrieb. Denn wer auf Elektrofahrzeuge oder Hybrid-Modelle als Dienstwagen setzt, der kann sein Markenimage verbessern, sodass das Unternehmen gegebenenfalls als besonders nachhaltig wahrgenommen wird. Nachhaltigkeit wird in der heutigen Zeit immer mehr zum Verkaufsargument und wirkt sich positiv auf Unternehmen aus. Zwar sind Hybrid-Modelle nicht ganz so nachhaltig wie E-Autos, jedoch punkten sie mit einer höheren Reichweite und bieten den Fahrern mehr Sicherheit in puncto Tanken.
Steuervorteile eines E-Dienstwagens
Nutzen Sie Ihren Firmenwagen auch im privaten Bereich, dann ergibt sich für Sie ein geldwerter Vorteil. Dieser geldwerte Vorteil muss monatlich versteuert werden und ist sozialversicherungspflichtig. Für die Versteuerung von Verbrennern wird in der Regel die „1-Prozent-Regelung" angewendet oder es wird ein Fahrtenbuch geführt. Das bedeutet, dass der Dienstwagen entweder monatlich pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises besteuert wird oder nur dann, wenn er privat genutzt wird. Hier muss dann genaustens im Fahrtenbuch eingetragen werden, wann das Auto genutzt und welche Strecke dabei zurückgelegt wurde. Tipp: Oft lohnt sich ein Firmenwagen steuerlich mehr als eine Gehaltserhöhung, da Arbeitnehmer weniger Abgaben haben. Rechnen Sie sich die Differenz am besten aus und entscheiden Sie danach, welche der beiden Optionen sich am meisten lohnt.
Wie in den vergangenen Jahren gibt es für E-Autos und Hybrid auch 2023 Steuervorteile. Bei einem Elektroauto als Firmenwagen ergeben sich Steuervorteile in dem Sinne, dass sie zu nur noch einem Viertel des Bruttolistenpreises monatlich besteuert werden müssen, wenn sie als reine Dienstwagen fungieren. Hier spricht man auch von der „0,25-Prozent-Regelung“. Das bedeutet, dass 0,25 % des Bruttonlistenpreises pauschal versteuert werden. Werden die Wagen auch privat genutzt, dann gilt die 0,5-Prozent-Versteuerung.
Hybridfahrzeuge hingegen müssen mindestens 60 km rein elektrisch zurücklegen, damit die 0,5-Prozent Regelung in Kraft tritt. Ab 2025 erhöht sich die Mindestkilometeranzahl auf 80 km. Liegt die Kilometeranzahl unter der Mindestanforderung, dann gilt genau wie bei Verbrennern die 1-Prozent-Regelung.
Fazit
Wer über die Anschaffung eines Firmenwagens nachdenkt, sollte auch ein Elektroauto oder einen Hybrid in Betracht ziehen. Auch für die Fahrer ergeben sich Steuervorteile: Im Gegensatz zum Verbrenner muss ein Elektroauto nicht mit der 1-Prozent-Regelung versteuert werden, sondern nur mit 0,25 % des Bruttolistenpreises, wenn der Wagen ein reiner Dienstwagen ist und nicht im privaten Bereich genutzt wird. Da Hybrid-Autos noch nicht ganz so umweltschonend sind, werden sie höher besteuert. Dafür weisen sie jedoch eine höhere Reichweite auf, was Vielfahrern zugutekommt oder denjenigen, die keine Ladestation in der Nähe haben. Egal ob Sie sich für ein Hybrid-Modell oder ein E-Auto als Dienstwagen entscheiden: Beide Modelle sind als Dienstwagen ein Schritt in die richtige Richtung und bringen vor allem steuerlich viele Vorteile mit sich.